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   OLG Hamm, 03.09.1973 - 4 Ws 170/73   

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https://dejure.org/1973,1644
OLG Hamm, 03.09.1973 - 4 Ws 170/73 (https://dejure.org/1973,1644)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.09.1973 - 4 Ws 170/73 (https://dejure.org/1973,1644)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. September 1973 - 4 Ws 170/73 (https://dejure.org/1973,1644)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 71
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 25.09.2002 - 13 U 62/02

    Zu den Vorausetzungen einer Rente wegen vermehrter Bedürfnisse gem. § 843 BGB

    Unter den Kosten vermehrter Bedürfnisse sind alle Mehraufwendungen für die persönliche Lebensführung zu verstehen, die weder der Wiederherstellung der Gesundheit noch der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit dienen, sondern den Zweck haben, diejenigen Nachteile auszugleichen, die dem Verletzten infolge eines erlittenen körperlichen Dauerschadens entstehen und bestimmt und geeignet sind, die jetzige durch den Unfall beeinträchtigte Lebensführung des Geschädigten wieder der früheren anzunähern (BGH NJW 74, 71; 82, 757).
  • OLG Naumburg, 17.01.2001 - 1 Ws 13/01

    Auslegung der Kosten- und Auslagenentscheidung bei "Freispruch auf Kosten der

    Soweit demgegenüber die Auffassung vertreten wird, Kostenentscheidungen seien nicht auslegungsfähig bzw. nur ausdrücklich Ausgesprochenes lasse Kosten- und Auslagenansprüche entstehen (vgl. OLG Hamm NJW 1974, 71; OLG München JuRBüro 1986, 1537; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 44. Aufl., § 467 Rdn. 20; KK- StPO , 4. Aufl., § 464 Rdn. 6; Hilger in Löwe-Rosenberg, 25. Aufl., § 464 Rdnrn. 22-26), vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.
  • OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 277/09
    Der Senat hat keine Veranlassung, im Hinblick darauf, dass das Fehlen einer ausdrücklichen Auslagenentscheidung durch die sofortige Beschwerde nicht mehr nachgeholt werden kann und auch eine nachträgliche Ergänzung der Entscheidung unzulässig wäre (vgl. OLG Hamm, NJW 1974, 71; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 464 Rn. 12), das eingelegte Rechtsmittel in eine Gegenvorstellung zur Nachholung des rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO umzudeuten, über die das Landgericht zu befinden hätte (vgl. KG, Beschluss vom 14. Mai 2001, 3 Ws 222/01 ) oder § 33a StPO analog anzuwenden (vgl. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2006, 191).
  • OLG Jena, 02.10.1996 - 1 Ws 118/96

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in einem minder

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